Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Wussten Sie schon ...

… dass jeder Mensch mit einem Pflegegrad (früher Pflegestufe), zusätzlich zum Pflegegeld, Anspruch auf Betreuungs- und Ent­lastungsleistungen (SGB XI, §45b) im Wert von 125,00 € im Monat hat?

… dass diese Entlastungsleistungen stundenweise und völlig individuell verwendet werden können?

 … dass wir als Pflegedienst diese Leistungen anbieten, ohne dass Ihr Pflegegeld gekürzt wird?

… dass diese sogenannten Betreuungs- und Entlas­tungs­leis­tun­gen oder auch Pflegeergänzungsleistungen genannt, auch die Haus­haltshilfe, Einkäufe oder Begleitung zu Ärzten sein können?

... dass  jeder Pflegebedürftige außerdem jährlich Anspruch auf Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt), bis zu 2.418,00 € hat, die ebenfalls für jede Art von Pflege­unter­stüt­zung oder Betreuung genutzt werden kann?



Wir bieten die stundenweise Betreuung an. Wir begleiten Sie zu Ärzten, gehen mit Ihnen einkaufen oder verbringen ein paar Stunden mit Ihnen. Dabei sind die Leistungen völlig individuell. Wenn Sie möchten organisieren wir auch Termine für Sie und schauen, dass es Ihnen zu Hause an nichts fehlt. 


Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gerne.

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